Deutschland und die Türkei sind Partner in der NATO. Die NATO (englisch: North Atlantic Treaty-Organization) ist ein militärisches Verteidigungs-Bündnis von 28 Staaten. Die Türkei trat diesem Bündnis 1952 bei. Deutschland folgte 3 Jahre später, 1955.
Ziel des NATO-Bündnisses ist der Schutz gegen feindliche Angriffe. Im Falle eines bewaffneten Angriffes gegen ein Land betrachten sich alle anderen ebenfalls als angegriffen. Sie können dann Militär zur Verteidigung einsetzen.
Nach Artikel 4 des NATO-Vertrages helfen sich die Staaten auch dann schon gegenseitig, wenn die Sicherheit eines von ihnen bedroht ist. Dieser Artikel 4 wurde bislang dreimal angewendet - immer durch die Türkei.
2003, während des Irakkriegs, befürchtete die Türkei, dass die Kämpfe vom Nachbarland Irak auf ihr Gebiet übergreifen könnten.
Im Juni 2012 wurde ein türkisches Militärflugzeug von syrischem Militär abgeschossen.
Im Oktober 2012 beschoss die syrische Armee türkisches Gebiet mit Granaten. Der beginnende Bürgerkrieg in Syrien bedrohte die Bevölkerung und Staatsgebiet der Türkei. Türkische Bürger wurden mehrfach durch Beschuss aus dem Nachbarland getötet oder verletzt. Syrische Raketen waren auf die Türkei gerichtet. Sie Sicherheit der Türkei war in Gefahr.
Deshalb bat die Türkei Deutschland, die USA und die Niederlande um Unterstützung mit ihren modernen Patriot-Flugabwehr-Raketen.
Der Deutsche Bundestag gab kurz darauf seine Zustimmung für den Einsatz von bis zu 400 Bundeswehrsoldaten mit 2 Patriot-Feuereinheiten. Diese Zustimmung wurde im Januar 2014 um ein weiteres Jahr verlängert.
Eine Patriot-Raketeneinheit besteht aus bis zu 64 Raketen und den dazu gehörenden Radar- und Feuerleitanlagen.
Die deutschen Einheiten sind in Kahramanmaras stationiert. Dieser Ort liegt 100 km nördlich der Grenze zu Syrien. Die Militäroperation trägt den Namen Active Fence.
Nicht alle Menschen in der Türkei sind mit der Stationierung der NATO-Luftabwehrraketen einverstanden. Vor allem linke und islamistische Gruppen wollen keinen NATO-Einsatz in ihrem Land. Anfang 2013 wurden deutsche Soldaten von Demonstranten bedrängt. Einem Soldaten wurde dabei ein Sack über den Kopf gezogen.
Postkarte der deutschen Patriot-Raketeneinheit in der Türkei
Nordatlantikvertrag (Nato-Vertrag)
Der Nordatlantikvertrag – auch Nordatlantikpakt – trat am 24. August 1949 in Kraft.
Nato-Staaten:
Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Großbritannien und USA, Griechenland (1952), Türkei (1953), Bundesrepublik Deutschland (1955), Spanien (1982), Polen (1999), Tschechien (1999), Ungarn (1999), Bulgarien (2004), Estland,Lettland, Litauen (2004), Slowakei, Slowenien (2004), Albanien (2009), Kroatien (2009)
AUSZÜGE:
Artikel 4
BeratungenDie vertragschließenden Staaten werden in miteinander eintreten, wennUnversehrtheit des Gebietes nach der Meinung eines von ihnen die , die politische Unabhängigkeit oderSicherheit die irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.
Artikel 4 wurde bislang dreimal angewendet; immer durch die Türkei: Einmal 2003 wegen des Irakkriegs, einmal im Juni 2012 nach dem Abschuss eines türkischen Militärjets durch Syrien[2] und im Oktober 2012 nach tödlichem Granatenbeschuss aus Syrien und nach einem Vergeltungsangriff der Türkei.Aus diesem Grunde befinden sich zur Zeit auch Soldaten der Bundeswehr mit einer Flugabwehr-Raketeneinheit (Patriot) in der Türkei.
Artikel 5
Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluss der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. (...)
Zum ersten Mal wurde das Vorliegen des Bündnisfalls 2001 als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 auf das World Trade Center und das Pentagon beschlossen.
Artikel 6
Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff jeder bewaffnete Angriff auf eine oder mehrere der Parteien
(i) auf das Gebieteines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.
(ii) auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält, oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befindet.“